1. Geltung

Die hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltung der Firma CMD aix (im Folgenden: Veranstalter) und sind Vertragsbestandteil zwischen dem Veranstalter, den Teilnehmern und möglichen Auftraggebern, die eine Veranstaltung buchen.

  1. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit und Anwendbarkeit der durch die Dozenten vermittelten Lehrinhalte.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die der Teilnehmer/in im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme erleidet. Der Ausschluss gilt nicht, soweit ein Anspruch auf der Haftung wegen Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit des Teilnehmers oder auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.

Während des Seminars handelt jeder Teilnehmer/in auf eigene Gefahr und Risiko.

 

Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für die Anordnung seitens des Veranstalters während einer epidemischen Lage.

 

  1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt digital über das Internet oder schriftlich auf dem ausgedruckten Anmeldeformular. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer/in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Der Kursplatz gilt als bestätigt, wenn

  • eine verbindliche Anmeldung (digital oder schriftlich) des Teilnehmers vorliegt,
  • die Teilnahmebedingungen (abgeschlossene Berufsausbildung) erfüllt sind und
  • eine Bestätigung(digital/schriftlich) von Seiten des Veranstalters vorliegt.

 

Die Teilnehmer können ihre Kursplätze nicht untereinander tauschen. Die Kursplatzvergabe ist allein Sache des Veranstalters. Es wird sich nach der Reihenfolge auf der Warteliste gerichtet. Ist die maximale Teilnehmeranzahl noch nicht erreicht, ist eine kurzfristige Anmeldung möglich.

  1. Zahlungsmodalitäten

Der Kursbetrag ist bis acht Wochen vor Kursbeginn zu zahlen. Die Kontoverbindung wird über das Bestätigungsschreiben des Veranstalters übermittelt.

 

 

Im Falle des Verzugs mit anschließender Mahnung durch den Veranstalter, ist dieser berechtigt je Mahnung 10,00 € Mahnkosten zu berechnen.

Ist die maximale Teilnehmeranzahl noch nicht erreicht, ist eine kurzfristige Anmeldung und Zahlung der Kursgebühr möglich. Die Kursgebühr muss jedoch vor Kursbeginn überwiesen sein und der Teilnehmer/in ist dazu verpflichtet zum ersten Kurstag einen Beleg über die Zahlung vorzulegen.

  1. Fortbildungsausfall und Teilnahmebestätigung

Sollte ein Kurs aufgrund von Krankheit des Dozenten, geringer Teilnahme oder anderen Gründen von Seiten des Veranstalters abgesagt werden, hat der Teilnehmer/in Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Der Veranstalter haftet nicht für anderweitig entstandene Kosten (Unterkunft, Fahrtkosten, o.ä.). Der Veranstalter gewährt einen Ersatztermin.

Es besteht die Möglichkeit, dass Inhalte in digitalisierter Form dargebracht werden. Hierzu werden dem Teilnehmer/in oder Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten durch den Veranstalter berechnet. Lediglich ein kostenfreier Zoom-Zugang ist von Nöten. Die Wahl auf die Digitalisierung kann bis drei Wochen vor Beginn eines Kurses oder Kursteil durch den Veranstalter getroffen werden, wenn dies Aufgrund einer epidemischen Lage angezeigt ist oder wenn es einvernehmlich vereinbart wird.

Unterricht, der durch Krankheit oder aus anderen Gründen von einem Teilnehmer/in nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet und auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt.

Eine Teilnahmebescheinigung wird nach Abschluss des Seminars ausgestellt.

  1. Rücktritt

Bis acht Wochen vor Kursbeginn kann der Teilnehmer/in oder Auftraggeber ohne Angabe von Gründen von seiner Kursanmeldung zurücktreten. In diesem Fall erhält er die gesamte Kursgebühr zurückerstattet. Der Veranstalter berechnet in diesem Fall eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro.

Bei einer Kursabsage bis vier Wochen vor Kursbeginn, gewährt der Veranstalter eine Rückerstattung der Kursgebühr von 50%.

Sagt der Teilnehmer/in erst zwei Wochen vor Kursbeginn seine Teilnahme ab, erhält er 30% seiner Kursgebühr zurückerstattet.

Liegt eine kurzfristigere Absage (unter zwei Wochen vor Kursbeginn) vor, wird die gesamte Kursgebühr berechnet und es erfolgt keine Erstattung.

Der eigentlich eingeplante Teilnehmer/in kann jedoch in allen genannten Fällen dem Veranstalter einen neuen Teilnehmer/in benennen, welcher bereit ist in den Vertrag einzutreten, die Bedingungen der Teilnahme erfüllt und die Kursgebühren zahlt. Es erfolgt nach Zahlung durch den neuen Teilnehmer/in eine komplette Rückerstattung der

 

Kursgebühren an den eigentlichen Teilnehmer/in mit Ausnahme einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro.

  1. Urheberrecht

Die im Kurs vermittelten Lernmaterialien unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weitergabe oder Verbreitung – auch auszugsweise – ist untersagt. Ebenso ist eine Digitalisierung untersagt. Im Falle des Verstoßes gegen diese Regeln, entsteht ein Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 €, welche sofort fällig ist.

  1. Sonderregelungen bei Inhouse-Schulungen

Im Falle von Inhouse-Schulungen geltend ergänzend bzw. abweichend folgende Regelungen:

Die kostenfreie Absage eines Auftraggebers für eine Inhouse-Schulung richtet sich nach dem Datum, welches auf der dazugehörigen Auftragsbestätigung vermerkt ist.

Sollte eine Absage im Zeitraum zwischen acht und drei Wochen vor dem geplanten Kurstermin stattfinden, ist die gesamte Kursgebühr fällig. Der Auftraggeber erhält jedoch einen Anspruch auf einen Ersatzkurstermin, welche innerhalb von sechs Monat nach dem eigentlich geplanten Termin stattfindet. Der Veranstalter ist verpflichtet nur zwei Ersatztermine anzubieten. Wenn dieser vom Auftraggeber nicht angenommen wird, bleiben die vollständigen Kursgebühren bestehen.

Die Kursgebühr richtet sich nach dem Angebot und den angemeldeten Teilnehmern. Die Anmeldung zusätzlicher Teilnehmer ist auch kurzfristig möglich. Sofern weniger Teilnehmer bei der Inhouse-Schulung teilnehmen, als angemeldet wurden, verringern sich ggf. die Gebühren für den Kurs nur, wenn die Meldung der geringeren Teilnehmerzahl mindestens acht Wochen vor Kursbeginn erfolgt.

  1. Schlussbedingungen

Sollten Bestimmungen dieses Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Bestimmungeneine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

Mündliche Nebenreden sind nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages müssen von beiden Parteien zumindest in Textform (z.B. E-Mail) bestätigt sein, um Gültigkeit zu erlangen.

Stand 02/2022